Nutzungsordnung und Gebührenordnung der Grillhütte/Grillplatz

Die Ortsgemeinde Vendersheim gestattet die Benutzung der Grillhütte und des Grillplatzes

1.) allen Vereinen, die in Vendersheim ansässig sind, kostenlos, wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt,

2.) allen gemeindlichen Körperschaften, Kirchen und sonstigen Organisationen bei denen ein soziales und öffentliches Interesse vorliegt, kostenlos,
wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt,

3.) allen in Vendersheim wohnhaften Personen, sowie auswärtigen Verwandten und Bekannten gegen eine Gebühr.

Die Benutzungsgebühr für Personen, die unter Punkt 3 fallen beträgt für:

Ortsansässige
Grillhütte: 25,00 Euro
Schwenkgrill: 15,00 Euro
pro Garnitur: 3,00 Euro

Auswärtige
Grillhütte: 50,00 Euro
Schwenkgrill: 15,00 Euro
pro Garnitur: 3,00 Euro

Zur Deckung von evtl. auftretenden Beschädigungen bzw. nicht erfüllen der Nutzungsordnung wird eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro vom Mieter erhoben, welche bei Unterzeichnung des Mietvertrages zu entrichten ist. Diese wird nach Abnahme und Kontrolle zurückgezahlt.

Die Nutzung muß schriftlich oder mündlich bei der Ortsgemeinde beantragt werden.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch die Ortsgemeinde und dem Mieter gilt diese als erteilt. An der Grillhütte sind keine Toiletten vorhanden. Werden Toiletten benötigt hat der Benutzer selbst dafür Sorge zu tragen!

Der Benutzer hat das Recht:
- für den im Mietvertrag genannten Zeitraum die Grillhütte und den Grillplatz zu nutzen
- die im Mietvertrag vereinbarten Gegenstände für die Mietzeit zu nutzen
- ein Feuer an den für diesen Zweck vorgesehenen Stellen zu machen
- Personen, die sich ohne Gestattung der Gemeinde auf dem Grillplatz befinden, von diesem zu verweisen.

Der Benutzer verpflichtet sich:
- die Grillhütte besenrein zu verlassen
- Feuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu machen
- Unrat und Müll selbst zu entsorgen
- Die ihm überlassenen Gegenstände (Schwenkgrill, Garnituren) gereinigt und in einwandfreiem Zustand auf dem Bauhof der Gemeinde (Hauptstr. 18 altes Feuerwehrhaus) nach Absprache mit dem Vermieter zu holen und dort wieder abzugeben
- Schäden und Missstände, die vor oder während der Nutzung auftreten, sofort der Ortsgemeinde anzuzeigen
- Keine landschaftlichen Veränderungen auf dem Grillplatz vorzunehmen (Löcher graben etc.)
- mitgebrachte Gegenstände sofort nach der Nutzung wieder zu entfernen
- die vereinbarte Miete innerhalb der angegebenen Frist an die VG zu überweisen
- alle polizeilichen Vorschriften einzuhalten.

Benutzer, die gegen die Nutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Mietvertrag
zwischen Ortsgemeinde Vendersheim und

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Datum des Nutzungstages
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für die Nutzung: (Betreffendes bitte ankreuzen)
a.) Grillhütte 25,00 € Ortsansässige 50,00 € Auswärtige ( )
b.) Schwenkgrill 15,00 Euro ( )
c.) pro Garnitur 3,00 Euro ( )

Der Mietzins beträgt:............................................................
Die Kaution in Höhe von ..............................wurde vom Mieter entrichtet.
Der Mieter erkennt die, mit diesem Mietvertrag übergebene, Nutzungsordnung an.

Vendersheim,...................................

.............................................................. ....................................
( Unterschrift Ortsgemeinde Vendersheim ) ( Mieter )

Die oben genannten Punkte wurden vom Nutzer eingehalten, Hütte, Platz, Grill und Garnituren in einwandfreiem Zustand übergeben.
Die Kaution wurde zurückgezahlt.
Bemerkungen:...........................................................................................................................................................


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( Unterschrift Ortsgemeinde Vendersheim ) ( Mieter )