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Benutzerordnung für Gemeindehalle, Dorfgemeinschaftsraum und Küche
Die Ortsgemeinde Vendersheim gestattet die Nutzung der Gemeindehalle, Dorfgemeinschaftshaus und Wirtschaftsraum:
1. allen ortsansässigen Vereinen kostenlos. 2. Allen gemeindlichen Körperschaften, Kirchen und sonstigen Organisationen bei denen ein soziales öffentliches Interesse vorliegt, kostenlos. 3. Allen in Vendersheim wohnhaften Personen zur eigenen privaten Nutzung gegen eine Gebühr. Die Gebühr ist per Überweisung 1 Woche vor dem Nutzungstermin zu entrichten. Die Zahlungsaufforderung erhält der Nutzer vom Ortsbürgermeister. Bei Nichteinhaltung verfällt der geschlossene Mietvertrag! 4. Bewerben sich mehrere Antragsteller zum gleichen Termin, erhält der erste Antragsteller den Vorrang der Nutzung. 5. Auswärtigen Verwandten und Bekannten von in Vendersheim wohnhaften Personen, gegen eine Gebühr mit einem Zuschlag von 50%. Zahlung siehe unter Punkt 3! 6. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Betriebseinrichtungen und Inventargegenstände in einem ordentlichen und sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Die Endreinigung von Konvektomat und Spülmaschine wird von der Gemeinde vorgenommen! 7. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt die Ersatzvornahme dieser Verpflichtung durch die Ortsgemeinde auf Kosten des Nutzers: Je Arbeitsstunde pro Person von 16.00 € 8. Findet ein Nutzer die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies unverzüglich den Verantwortlichen mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden. 9. Die Räumlichkeiten einschließlich Flur und Toiletten sowie das Mobiliar sind nach der Benutzung feucht zu reinigen. Flur und Toiletten müssen am anderen Morgen bis 11.00 Uhr gereinigt sein! Ist der Benutzer nicht in der Lage, so erfolgt die Reinigung durch den Hausmeisterservice zu seinen Lasten.
Die Reinigungspreise betragen: Bei Hallenvermietung 60.00 € incl. MwSt. darin enthalten ist: Halle reinigen, Flur und Toiletten sowie die Küche. Bei Vermietung des Dorfgemeinschaftsraumes 45.00 € incl. MwSt. darin enthalten ist: Reinigung von Flur und Toiletten, sowie Küche. 10. Für Beschädigungen jeglicher Art, z.B. für zerbrochene und abhandengekommene Gegenstände, haftet der Benutzer gegenüber der Gemeinde in vollem Umfang. Siehe Inventarliste! Das gilt auch für Schäden am Verputz (Schmutz, Farbe) Fenster, Türen, Kacheln usw.
11. Die Schlüsselübergabe, das kassieren der Kaution 100.00 €, sowie die Übergabe und Einweisung in die Bedienung der installierten Geräte, Einrichtungen einschließlich des beweglichen Inventars erfolgt einen Tag vor der Nutzung durch eine von der Gemeinde beauftragte Person. Rückgabe des Schlüssels, Rückgabe der Kaution, Aushändigung der Zahlungsanforderung und Abnahme erfolgt am nächsten Tag der Nutzung bis 15.00 Uhr. 12. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Benutzer für die entsprechenden Folgekosten. (Schließanlage) Die Fertigung weiterer Schlüssel ist verboten. 13. Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde Vendersheim von etwaigen Haftpflichtansprüchen für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume sowie deren Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Die Gemeinde empfiehlt, für alle Veranstaltungen eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie soll die Veranstalter vor Regressansprüchen schützen, wenn der Verursacher eines Schadens nicht haftbar gemacht werden kann. Die Gemeinde haftet nicht für Beschädigung und Verlust eingebrachter Sachen. 14. Das Hausrecht bleibt in jedem Falle bei der Gemeinde!
15. Weitere Verpflichtungen des Benutzers:
- die Räumlichkeiten bei Nichtnutzung verschlossen zu halten. - Sorge dafür zu tragen, dass sich keine Tiere in den Räumlichkeiten aufhalten. - Mitgebrachte Gegenstände sofort nach der Nutzung zu entfernen. - Alle polizeilichen Vorschriften einzuhalten. - Jegliche Bauliche Veränderung zu unterlassen. Dies betrifft auch das einschlagen von Nägeln, Haken, oder eindrehen von Schrauben usw. - Die Nutzungsordnung gilt auch für die Vereine. - Angefallener Müll hat der Benutzer mitzunehmen. - Geschirr und Handtücher sind binnen 4 Tage gereinigt zurückzugeben.
Diese Regelung tritt ab dem 01.02.2006 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorher getroffenen Regelungen außer Kraft!
Vendersheim, den 01.02.2006 gez. Gerhard Lenz (Ortsbürgermeister)
Gebührenordnung
Die Benutzungsgebühren betragen für Personen die unter Punkt 3. fallen:
Dorfgemeinschaftsraum und Küche mit Geschirrbenutzung, Gläser, Spülmaschine und Kühlschränke 70.00 € Komplettbenutzung mit allen Elektrogeräten plus 30.00 € = 100.00 €
Gemeindehalle und Küche mit Geschirrbenutzung, Gläser und Spülmaschine und Kühlschränke 120.00 € Komplettbenutzung mit allen Elektrogeräten plus 30.00 € = 150.00 €
Dorfgemeinschaftsraum, Gemeindehalle und Küche mit Geschirrbenutzung, Spülmaschine und Kühlschränken 150.00 € Komplettbenutzung mit allen Elektrogeräten plus 50.00 € = 200.00 €
Auswärtige nach Punkt 4. mit einem Zuschlag von 50%.
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